Rundmail – Gerichtsurteil
Der Verein Bürger für Bürger versendet in unregelmässigen Abständen politisch motivierte Rundschreiben an öffentlich zugängliche Adressen per Mail. Immer wieder empfinden dies die Empfänger als SPAM und fühlen sich dadurch belästigt. Der Verein Bürger für Bürger verstösst jedoch nicht gegen das Bundesgesetz des unlauteren Wettbewerbs – die Mails sind rechtlich korrekt. Dies ergab ein Gerichtsurteil der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich See/Oberland.