Geld in den Händen des Bürgers bedeutet Freiheit! Es gibt mir nämlich die Freiheit selber entscheiden zu können ob, was und wo ich einkaufen, wen ich unterstützen will. Das alte Sprichwort „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ behält seine besondere Bedeutung, denn wer keinen Spargroschen auf der Seite hat, macht sich abhängig vom Wohlwollen des Staates und der Kreditgeber. Abhängigkeit führt zu Unfreiheit,dem Verlust unseres verfassungsmässig garantierten Grundrechts der persönlichen Freiheit. Die in der Präambel zur Bundesverfassung ausgesprochene Weisheit: „…gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht …“ gilt ebenso für den Bürger, nicht nur für den Staat.

Persönliche Freiheit kann nur existieren, wo der Schutz der Privatsphäre, insbesondere der Schutz der monetären Privatsphäre, garantiert ist. Der Schutz der Privatsphäre ist einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer Freiheit. Ohne den Schutz unserer Privatsphäre werden wir zum «gläsernen Bürger». Wir brauchen keine «gläsernen  Bürger», sondern einen transparenten Staat!

Bislang war die Privatsphäre in unserem Land noch gut geschützt. Doch die Gier des Staates, möglichst alles über seine Bürger zu erfahren, sowie der Druck des Auslandes, unsere Gesetze dem internationalen Trend nach staatlicher Totalkontrolle unterzuordnen, gefährden, wie auch die von FDP, SVP und CVP gemeinsam lancierte Initiative „Ja zur Privatsphäre“ betont, unsere Privatsphäre.

Genau deshalb will die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» den Schutz der Privatsphäre, insbesondere den Schutz der finanziellen Verhältnisse, in der Schweizer Bundesverfassung festschreiben. Nur so bleibt unsere Freiheit gewährleistet und nur so sind wir vor Schnüffeleien und Missbrauch unserer privaten Daten sicher, die ansonsten rasch in falsche Hände kommen und missbraucht werden können.

Der Wohlstand der Schweiz ist nicht einfach zufällig, sondern auf der Basis von Freiheit, Demokratie und Unabhängigkeit durch jahrelange Verteidigung dieser Werte entstanden.

Diese Grundsäulen der Schweiz in Kombination mit der verfassungsmässigen Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit des Bürgers ermöglichen, dass sich die „blühende Wiese der Wirtschaft mit all ihrer Vielfältigkeit“ weiterentwickeln kann.

Damit diese Freiheit nicht durch die Hintertüre zunichte gemacht wird, müssen dem Staat die Plünderung der privaten Vermögen und ein Raub des persönlichen Einkommens verboten werden. Mit andern Worten: die Steuerlast ist möglichst tief zu halten, damit die Bürger ihr Geld in ihrem Sinn und Geist verwenden können; nicht zuletzt auch für wohltätige Zwecke.

Das kapitalistische System, welches letztlich auf dem von Charles Darwin formulierten Grundsatz „Survival of the fittest“ beruht, ist in Verbindung mit dem humanistischen Leitsatz „Behandle andere so, wie Du auch von ihnen behandelt werden willst“ nichts Schlechtes und führt letztlich zu Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit.

Aufgabe des Staates ist es, die Bürger bestmöglich vor wirtschaftlichen Exzessen und vor Angriffen auf ihre Privatsphäre zu schützen. Als positives Beispiel sei hier das Kartellgesetz genannt, das Firmen verbietet, sich zusammen zu tun, um damit einen Markt und so die Preise und Produktevielfalt zu beherrschen.

Katastrophal wird es dann, wenn sich Staat und Grosskonzerne zusammen tun, um gemeinsam gegen die Konsumenten und Bürger zu arbeiten, wie zum Beispiel bei der UBS-Rettung im Jahre 2008 durch die Nationalbank sowie beim UBS-Staatsvertrag im Juni 2010 betreffend Aushändigung von ausländischen Bankkundendaten.

Die sogenannte UBS-Rettung hat die freie Marktwirtschaft in ihren Grundfesten zerrüttet. Spätestens ab dann war und ist es für jede Grossbank und selbstverständlich auch für jede Grossfirma klar, dass die Bürger im Ernstfall ihre Schulden übernehmen müssen, was beschönigend als „vom Staat gerettet“ (sog. implizierte Staatsgarantie, weil To-Big-To-Fail) dargestellt wird. Absolut empörend ist, dass die betroffenen Firmen dem Staat für die Schuldübernahme keinen Rappen an Versicherungsgebühren zahlen müssen! Jeder KMU-Betrieb muss den Konkurs anmelden, wenn die Zinsen für den Betriebskredit von eben diesen Banken nicht mehr bezahlt werden können.

Der von den eidgenössischen Räten ohne Volksbefragung genehmigte UBS-Staatsvertrag zur Aushändigung der Daten ihrer ausländischen Bankkunden, hat schlichtweg zur schrittweisen Abschaffung des Bankgeheimnisses geführt, wenn auch vorerst lediglich für die ausländischen Bankkunden. Aber damit ist klar, dass es bloss noch eine Zeitfrage ist, wann das Bankgeheimnis auch für uns abgeschafft wird. Dies zu verhindern, ist die von der FDP, SVP und CVP gemeinsam lancierte Volksinitiative „Ja zur Privatsphäre“ angetreten. Unterstützen wir diese Volksinitiative, die letzte Hoffnung zur Rettung unserer Privatsphäre, dem wichtigsten Grundpfeiler unserer Freiheit. Die Eingabefirst der gesammelten Unterschriften läuft am 4. Dezember 2014 ab.

Andreas Müller, Zürich