Lesen Sie nachfolgend kritische Anmerkungen zu Auszügen aus dem Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule, welches im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durch die Hochschule Luzern, soziale Arbeit, ausgearbeitet wurde:

 

(Grundlagenpapier Seite 3)

1. Projektauftrag und Ausgangslage

Das „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) hat vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Auftrag erhalten, Grundlagen für eine schweizweite Verankerung von Themen in Sexualität und Beziehung für die Schule zu erstellen. Das Projekt verfolgt das Ziel, alle Kinder und Jugendlichen durch den Schulunterricht altersadäquat über Sexualität, HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Infektionen zu informieren und zu sexueller und reproduktiver Gesundheit zu befähigen. Damit dieser Unterricht qualitativ gut und überprüfbar wird, sollen sexualpädagogische Themen zudem fachlich fundiert in die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen implementiert werden. Im Folgenden sind fachliche und pädagogische Überlegungen aufgezeigt und Empfehlungen für deren Umsetzung im Rahmen des „pädagogischen Doppeldeckers“ – Schulunterricht und Hochschullehre – ausgesprochen. Damit werden in systematisierter Form Grundlagen für die Sexualerziehung in der Volkschule formuliert, die bislang fehlten. Sie sind programmatisch im Hinblick auf zukünftig zu erstellende Lehrpläne für die Schule und als Ausgangspunkt zur fachlich begründeten Entwicklung von Hochschulcurricula zu verstehen.

Kommentar:

Das „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ und das Bundesamt für Gesundheit (BAG)verfolgen das schweizweite Ziel, alle Kinder und Jugendliche in der Schule staatlich umzuerziehen, also sexuelle Werte zu vermitteln, was nicht gleichbedeutend ist mit Aufklärung.

 

(Grundlagenpapier Seite 4)

Dieses Grundlagenpapier berücksichtigt ausserdem das in mehreren kantonalen Untersuchungen der letzten Jahre festgestellte Interesse der Kinder und Jugendlichen an Themen der menschlichen Sexualität und Beziehungsgestaltung bzw. ihr Bedürfnis und das Recht, mehr darüber in der Schule zu erfahren (vgl. Situationsanalyse „Sexualpädagogik und Schule“, PHZ Luzern, 2007). Es war ein besonderes Anliegen dieser Arbeit, so kurz wie möglich, aber so detailliert wie nötig, die vorgefundenen Bedingungen, die sachlich wie fachlich notwendigen Ableitungen und die wünschenswerten Ziele eines schulischen Unterrichts zu Themen der Sexualität und Partnerschaft bzw. der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Hochschulen multiperspektivisch zu beschreiben. Dieses Papier ist bewusst allgemein gehalten, um diese Zielsetzung nachvollziehbar zu beschreiben. Den Autorinnen und Autoren ist bewusst, dass es spezifische Themen innerhalb der Schule gibt, die es bei der Konkretisierung bzw. Umsetzung der Sexualerziehung bzw. Sexualpädagogik zu berücksichtigen gilt (z.B. Schulniveau und Heterogenität).

Kommentar:

Das „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ und das Bundesamt für Gesundheit (BAG)behaupten, die Kinder und Jugendlichen hätten ein Recht in der Schule mehr über Sexualität und Beziehungsgestaltung bzw. ihr Bedürfnis zu erfahren. Wo bleibt das verfassungsmässig und durch internationale Konventionen garantierte Recht der Eltern auf Erziehung? Ist der Bund nicht gehalten sich an solche Normen zu orientieren?

 

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