Wozu ein spezielles Ermächtigungsgesetz?
Zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien gibt das bestehende Epidemien-Gesetz dem Bundesrat umfassende Kompetenzen, die ihm erlauben alle notwendigen Massnahmen anzuordnen, um die Bevölkerung zu schützen; auch vor dem Corona-Virus.
Also: Wozu noch dieses zusätzliche, spezielle Ermächtigungsgesetz?
Wozu ein spezielles Ermächtigungsgesetz?
Zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien gibt das bestehende Epidemien-Gesetz dem Bundesrat umfassende Kompetenzen, die ihm erlauben alle notwendigen Massnahmen anzuordnen, um die Bevölkerung zu schützen; auch vor dem Corona-Virus.
Also: Wozu noch dieses zusätzliche, spezielle Ermächtigungsgesetz?
Referendumsbogen zum Download pdf
Es scheint, dass der Bundesrat von seinem Regieren in alleiniger Herrlichkeit geblendet wurde. Süchtig von seiner Machtfülle stellt sich der Bundesrat mit dem jetzt vom Parlament verabschiedeten Covid-19 Ermächtigungsgesetz, nicht ganz unbescheiden, eine Blankovollmacht aus, die ihn vorab für ein ganzes Jahr all der Hindernisse einer demokratischen Legitimation, der ‘lästigen’ Hemmung durch Parlament und Stimmbürger entledigt. Und dies wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, wo weit und breit keine Seuche oder Epidemie in Sicht ist.
Da stellt sich nun tatsächlich die Frage, was der Bundesrat mit seiner gloriosen Machtfülle anzustellen gedenkt. Wird er sie wirklich, wie behauptet, lediglich zum Wohle von uns allen einsetzen?
Und es fragt sich: Stört es den Stimmbürger, dass er mit dem Covid-19 Ermächtigungsgesetz – in einer Sache, in der er zu den mehreren Verfassungsänderungen zwingend hätte befragt werden müssen, das obligatorische Referendum somit zwingend ist – schlichtweg übergangen wurde und dass damit die Bundesverfassung mehrmals schwer verletzt worden ist? Stört es den Stimmbürger, dass das Covid-19 Ermächtigungsgesetz dem Bundesrat auf Verordnungsstufe Gesetzgebungskompetenz einräumt, die von der Bundesverfassung zwingend dem Parlament, und mit dem Referendum auch dem Stimmbürger, zugeordnet ist?
Nein, ein Versehen sind diese Verletzungen der Verfassung, der überbordenden Machtanmassung nicht und auch dem Parlament kann nicht entschuldigend zugestanden werden, es sei der Sache nicht ganz gewachsen gewesen. Im Gegenteil! Der Bundesrat hat sich seine aussergewöhnlichen Kompetenzen beim Parlament mit rechtlich bedeutungslosen Floskeln wie «Der Bundesrat macht von den Befugnissen nur soweit Gebrauch, als dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie notwendig ist» erschlichen. Und das Parlament hat sich durch bedeutende finanzielle Versprechen bestechen lassen.
Da bleibt es beim Stimmbürger zum Rechten, zu Recht und Ordnung zu schauen, damit Bestechung und Willkür nicht zum alltäglichen Geschehen im Bundeshaus wird.
Deswegen ergreifen wir das Referendum gegen das verfassungswidrige Covid-19-Gesetz.
Helfen auch Sie mit Ihrer Unterschrift, die Sache zum Bessern zu wenden.
«Bürger für Bürger» dankt Ihnen.
Wozu ein spezielles Ermächtigungsgesetz?
Zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien gibt das bestehende Epidemien-Gesetz dem Bundesrat umfassende Kompetenzen, die ihm erlauben alle notwendigen Massnahmen anzuordnen, um die Bevölkerung zu schützen; auch vor dem Corona-Virus.
Also: Wozu noch dieses zusätzliche, spezielle Ermächtigungsgesetz?
Es scheint, dass der Bundesrat von seinem Regieren in alleiniger Herrlichkeit geblendet wurde. Süchtig von seiner Machtfülle stellt sich der Bundesrat mit dem jetzt vom Parlament verabschiedeten Covid-19 Ermächtigungsgesetz, nicht ganz unbescheiden, eine Blankovollmacht aus, die ihn vorab für ein ganzes Jahr all der Hindernisse einer demokratischen Legitimation, der ‘lästigen’ Hemmung durch Parlament und Stimmbürger entledigt. Und dies wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, wo weit und breit keine Seuche oder Epidemie in Sicht ist.
Da stellt sich nun tatsächlich die Frage, was der Bundesrat mit seiner gloriosen Machtfülle anzustellen gedenkt. Wird er sie wirklich, wie behauptet, lediglich zum Wohle von uns allen einsetzen?
Und es fragt sich: Stört es den Stimmbürger, dass er mit dem Covid-19 Ermächtigungsgesetz – in einer Sache, in der er zu den mehreren Verfassungsänderungen zwingend hätte befragt werden müssen, das obligatorische Referendum somit zwingend ist – schlichtweg übergangen wurde und dass damit die Bundesverfassung mehrmals schwer verletzt worden ist? Stört es den Stimmbürger, dass das Covid-19 Ermächtigungsgesetz dem Bundesrat auf Verordnungsstufe Gesetzgebungskompetenz einräumt, die von der Bundesverfassung zwingend dem Parlament, und mit dem Referendum auch dem Stimmbürger, zugeordnet ist?
Nein, ein Versehen sind diese Verletzungen der Verfassung, der überbordenden Machtanmassung nicht und auch dem Parlament kann nicht entschuldigend zugestanden werden, es sei der Sache nicht ganz gewachsen gewesen. Im Gegenteil! Der Bundesrat hat sich seine aussergewöhnlichen Kompetenzen beim Parlament mit rechtlich bedeutungslosen Floskeln wie «Der Bundesrat macht von den Befugnissen nur soweit Gebrauch, als dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie notwendig ist» erschlichen. Und das Parlament hat sich durch bedeutende finanzielle Versprechen bestechen lassen.
Da bleibt es beim Stimmbürger zum Rechten, zu Recht und Ordnung zu schauen, damit Bestechung und Willkür nicht zum alltäglichen Geschehen im Bundeshaus wird.
Deswegen ergreifen wir das Referendum gegen das verfassungswidrige Covid-19-Gesetz.
Helfen auch Sie mit Ihrer Unterschrift, die Sache zum Bessern zu wenden.
«Bürger für Bürger» dankt Ihnen.