Wollen wir bei der Abstimmung über die Ergänzung des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) akzeptieren, dass der Bundesrat für die nächsten zehn Jahre zum unbeschränkten Alleinherrscher wird?

Wollen wir, dass der Bundesrat die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in seiner Weisheit in alleiniger Kompetenz festlegen kann, d.h. ohne Korrekturmöglichkeit durch Parlament und Volk. Gestehen wir dem Bundesrat somit die Unfehlbarkeit für die nächsten zehn Jahre zu?