Seit dem Abstimmungs-Sonntag vom 9. Febr. 2014 ist kaum ein Tag vergangen, an dem nicht irgendwelche Nachteile wegen dem Abstimmungsresultat bezüglich der Personenfreizügigkeit beklagt wurden. Das ist auch nicht verwunderlich, weil dadurch der beschleunigte Kurs in die EU abgebremst wurde.

Schon vor rund zwei Jahren hat der Schweizer Bundesrat den Staatsrechtler Daniel Thürer beauftragt, ein Gutachten zum Bilateralen Abkommen Schweiz-EU zu erstellen. Thürer schlägt nicht weniger als drei verschiedene Varianten vor, wie man die Schweiz – ohne Durchführung einer Volksabstimmung – dem EU-Recht unterordnen könnte. Scheinbar entspricht dies dem demokratiefeindlichen bundesrätlichen Auftrag. Dass der Bundesrat wirklich mit dem Gedanken spielt, die Schweiz gegen den Willen des Volkes zum Vasallen der EU zu machen, beweist das „EU-Aussprache-Papier“ von BR Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten. U.a. soll nach diesem Papier der EU-Gerichtshof zukünftig bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz entscheiden. Didier Burkhalter ist also ungeachtet dem deutlich zum Ausdruck gebrachten Volkswillen, entsprechend dem von Thürer aufgezeigten Weg, daran, die Schweiz der EU zu unterwerfen. Da eine Unterwerfung der Schweiz unter EU-Recht faktisch einem EU-Beitritt gleichkommt, müsste ein solcher Akt wohl dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Aber davon ist nichts zu hören und das ausgerechnet in einer Zeit, in der die Schweizer Bevölkerung der EU kritischer denn je gegenüber steht.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass selbst die „beste Demokratie der Welt“ nicht garantiert, dass auch deren Regierung demokratisch denkt.

Kurt Weber, Rebstein