Ein Verfassungsgericht für die Schweiz, wie uns dies von der von der SPFrau Anita Thanei präsidierten Rechtskommission des Nationalrates vorgeschlagen wird und bis zum 20. Mai 2011 in Vernehmlassung ist, ist in der Tat lächerlich.

Nein sowas braucht unsere freiheitlich republikanische Schweiz nicht.

Die Befürworter eines schweizerischen Verfassungsgerichts warnen uns zwar vor der „Diktatur des Volks und Parlaments“, falls deren Entscheide nicht durch ein höchstes Gericht korrigiert werden können. Eine „Diktatur des Verfassungsgerichts“ scheint nicht befürchtet zu werden.

Dass Verfassungsgerichte auch nicht unfehlbar sind, zeigt etwa das «Kruzifix- Urteil» aus Strassburg. In seinem weitreichenden Entscheid vom 18. März – welcher angeblich auch einen korrigierenden Einfluss auf den Minarett- Volksentscheid haben soll – hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) sein eigenes Urteil aus dem Jahr 2009 korrigiert, weil sich der Einfluss eines Kruzifix im Klassenzimmer auf die Schüler angeblich nicht beweisen lasse.

Hoffen wir für die Befürworter eines schweizerischen Verfassungsgerichts, dass die politische Ausrichtung der jeweiligen Richter immer so zusammengesetzt ist, dass ihr gewünschter Entscheid dann auch wirklich herauskommt.

Da ist uns demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürgern ein Volks- und Parlamentsbeschluss, welcher deutlich weniger manipulierbar ist und in aller Regel den schweizerischen Volkswillen gut repräsentiert, doch viel lieber. Oder was meinen Sie dazu?

VEREIN BÜRGER FÜR BÜRGER

Dr. Markus Erb, Präsiden